Werden Sie Mitglied
Ordentliche Mitglieder können Verbände, Vereine, Institutionen und Gesellschaften auf dem Gebiet der freien Beratung und Gesundheitsförderung werden, die sich einem ganzheitlichen Gesundheitsbegriff sowie der bestehenden Berufsordnung mit den Qualitätsstandards und den Ethikrichtlinien der Freien Gesundheitsberufe verpflichten. Der Jahresbeitrag wird mit 5 Euro pro Einzelmitglied berechnet. Der Höchstbeitrag beträgt 4250 Euro, der Mindestbeitrag ist 500 Euro.
Beratende oder fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen auf dem Gebiet der freien Beratung und Gesundheitsförderung tätig sind oder diese unterstützen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
a) Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht und ohne Eintrag in die Referenzliste mit 90 Euro Jahresbeitrag.
b) Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht mit Eintrag in die Referenzliste bei entsprechendem Nachweis mit 150 Euro Jahresbeitrag.
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht
Aufnahmebedingungen
Es gelten folgende Aufnahmebedingungen:
- Antragstellende Verbände/Vereine/Gesellschaften/Institutionen und Einzelpersonen richten einen Aufnahmeantrag an den FG-Vorstand mit Anlage der eigenen Satzung und/oder Selbstdarstellung sowie geeigneter Informationsmaterialien (z.B. Info-Materialien aus Werbung und Öffentlichkeitsarbeit), die die eigenen Ziele und Zwecke, die methodische Orientierung, die Ausbildungsregelungen sowie die Qualifizierungen der assoziierten Kursleiter und Berater verdeutlichen.
- Im Antragsformular soll auch Auskunft gegeben werden über die aktuelle Mitgliederzahl, über die Rechtsform und den Zeitpunkt des evtl. Eintrages ins Amtsregister. Des weiteren soll der errechnete Jahresbeitrag angegeben werden.
- Der Mitgliedsantrag bedarf der schriftlichen Versicherung, dass der/die Antragsteller/in die Ethik- und Qualitätsrichtlinien und die Berufsordnung der FG akzeptiert bzw. erfüllt und jederzeit einer Überprüfung durch die FG zustimmt. In Einzelfällen können auch solche AntragstellerInnen Mitglied werden, deren Ausbildung noch nicht in allen Punkten den Richtlinien der FG entspricht, wenn sie glaubhaft machen können, dass diese Übereinstimmung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erfüllt werden kann.
- Nach Erhalt und Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen wird der/die Antragsteller/in einer Mitgliedschaft (nicht zutreffend für Fördermitglieder) zur Mitgliederversammlung der FG eingeladen, um dort Konzept und Methoden sowie die Motivation für einen Beitritt persönlich erläutern zu können.
- Die Mitgliederversammlung stimmt über die Aufnahme mit 2/3 Mehrheit ab.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem schriftlichen positiven Bescheid seitens der FG.
- Mit dem Beginn der Mitgliedschaft ist entsprechend dem Eintrittsmonat ein anteiliger Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen.
- Die Beitragszahlungen erfolgen im Lastschriftverfahren.
- Die Beendigung der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds ist zum Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.