Der Dachverband hat ordentliche, beratende und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder können Verbände, Vereine, Institutionen und Gesellschaften auf dem Gebiet der freien Beratung und Gesundheitsförderung werden, die sich einem ganzheitlichen Gesundheitsbegriff sowie der bestehenden Berufsordnung mit den Qualitätsstandards und den Ethikrichtlinien der Freien Gesundheitsberufe verpflichten.
Beratende oder fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Voraussetzung dafür ist, dass diese Personen auf dem Gebiet der freien Beratung und Gesundheitsförderung tätig sind oder diese unterstützen.
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