Berufs- und Fachverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, Körperschaften und juristischen Personen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Weiterhin gelten folgende Merkmale:
- Berufs- und Fachverbände nehmen die fachlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder wahr.
- Die Ergebnisse dieser Interessensvertretungen kommen dem Berufsstand als solchem, unabhängig von einer Mitgliedschaft, zugute.
- Mitgliedern von Berufs- und Fachverbänden wird bevorzugt Zugang zu beruflich relevanten Informationen, Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten und sonstigen Vergünstigungen angeboten.
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Berufs- und Fachverbände bieten Beratung zur Berufsausübung und Informationen zum Fachgebiet an.
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Aus-, Fort- und Weiterbildungen werden vom Verband selbst oder von seinen Mitgliedsorganisationen/ -Schulen angeboten. Bei der Beurteilung einer Qualifikation können auch Ausbildungen außerhalb dieser Verbände schul- und stilübergreifend Berücksichtigung finden.
- Berufs- und Fachverbände pflegen die Forschung in den vertretenen Fachgebieten.
- Die Qualitätsstandards von Berufs- und Fachverbänden spiegeln sich wider in:
- Qualitäts- und Ethikrichtlinien,
- einer Berufsordnung oder ähnliche Standards